Statuten (gültig ab 2002-04-01)
Kegelclub „Zur Erle 2002“
§1) Name und Sitz des Vereins
Unter dem Namen Kegelclub „Zur Erle 2002“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Er ist unabhängig und selbständig und somit keiner Organisation untergeordnet.
a) Der Vereinssitz befindet sich in Gladbeck.
b) Der Verein ist religiös und politisch neutral.
§2) Zweck des Vereins
Art.1
Der Verein bezweckt die Förderung des Kegelsports sowie die Fitness und die Geselligkeit seiner Mitglieder. Er hat sportliche, gesellige, ideelle, künstlerische und wohltätige Ziele
Art.2
Zur Erreichung des Vereinszwecks dienen insbesondere folgende Mittel:
a) Kegelabende
b) Ausflüge
c) Diverse Anlässe und Feste
§3) Kegelbeitrag
Der Kegelbeitrag wird auf 15 € je Abend pro Person festgesetzt.
§4) Kegelabend
Als ersten Kegelabend ist Samstag der 4. Mai 2002 bestimmt worden. Darauffolgende Termine sind immer Freitags im 4 Wochen Rhythmus
§5) Kegelzeit
a) Das Kegeln beginnt um 20.00 Uhr und endet um 23.00 Uhr.
b) Überziehungen oder Verlegung der Kegelzeiten sind möglich.
§6) Ordnungsstrafen
a) Erscheinen nach 20.00 Uhr für Verschuldner:
- bis 20.30 Uhr => 1 €
- danach => 2 €
b) Unentschuldigtes Fehlen:
- eine Runde Bier
- außer es liegen triftige Gründe vor
§6a) Kegelkleidung
Wer das schwarze Clubshirt am Abend nicht rägt, hat eine Strafe in Höhe von 5,00€ zu zahlen.
§7) Ausscheiden
Ausscheidende Mitglieder verzichten auf alle Forderungen.
§8) Gäste
Das Einführen von Gästen ist mit Zustimmung der anwesenden Kegler gestattet. Gäste zahlen folgendes:
- 1 x Kegelbeitrag => 10 €
- die erkegelten Strafen
§9) Neumitglieder
a) Alle Mitglieder müssen beim Eintritt neuer Mitglieder
einverstanden sein.
b) Neumitglieder müssen bei Eintritt im Kegelclub eine Runde
Bier spendieren und die bis zur letzten Kegelfahrt eingesammelten Beträge nachzahlen.
c) Die Anzahl der Mitglieder sollte im Rahmen bleiben.
§10) Benutzen vulgärer Ausdrücke/Fluchen
Das Benutzen der Wörter Scheiße, Mist, Pisse, Shit, Fuck sowie u.a. deren abgewandelten Begriffe wird mit 0,50€ bestraft.
§11) Kegel vergessen
a) Kegel am Kegelabend nicht präsent: => 2 € für den Verschuldner
b) Kegel an sonstigen Zeiten vergessen: => 1 € für den Verschuldner
Ausnahme: bei sportlichen Aktivitäten muss der/die Kegel nicht mitgeführt werden.
§12) Kegel verloren
Kegel gänzlich verloren: => 1 Runde Bier o.ä für den Club
§13) Runde angetrunken ohne Prost etc. zu sagen:
ð 1€ für die Clubkasse
§14) Turnschuhe vergessen
Turnschuhe sind keine Pflicht
§15) Verspätetes Einlösen
Wer seine Schulden/Strafen nicht bis spätestens zum nächsten Kegelabend einlöst, muss pro versäumten Kegeltermin 2,50 € Strafe zahlen.
§16) Schlachtruf
Der Schlachtruf des Clubs ist ein dreifaches - „Gut Holz!“ Eine Person ruft z.B. „Auf unseren Kegelbruder ein dreifaches...!“ Anschließend rufen alle Personen „Gut Holz“, außer derjenige, der sich eventuell im Werfbereich auf der Kegelbahn befindet. Missachtet jemand diese Regelung, muss er beim Kegeln einen Jägermeister trinken.
§17) Beschlussfähigkeit
Beschlussfähig ist der Kegelclub, wenn mehr als die Hälfte der eingetragenen Mitglieder anwesend sind.
§18) Pumpe
a) Pumpe (Rinne) geworfen: 0,10 € Strafe für den Werfer
b) Eine Pumpe ist erst dann eine Pumpe wenn die Kugel
ganz in die Pumpenrinne fällt.
§19) Klingelband
Klingelband berührt: 0,50 €
§20) Alle Neune, Kranz, Stinner und Kackstuhl
Werden alle Neune oder ein Kranz erkegelt, zahlen alle Mitglieder außer der Kegler 1€. Wirft ein Kegler einen Stinner oder Kackstuhl, muss dieser 0,50€ an den Club zahlen
§21) Wird der Wurf des Keglers durch einen Kegelbruder abgefangen, muß der Kegler ein Runde Bier o.ä. an die Mitglieder entrichten.
Schlägt der Versuch fehl, zahlt der vermeintliche Kugel-Jäger eine Runde an den Club.
§22) Holz ist Pflicht
Bei punktloser Runde muss 0,50 € gezahlt werden.
§23) Liegenbleiben, Zurückrollen, Abschießen
Bleibt die Kugel auf der Bahn liegen, rollt sie wieder zurück, oder schießt sie seitlich über die Rinne hinaus sind 0,20 € fällig.
§24) Falls sich ein Kegelbruder auf der Bahn befindet,
um den Akt des Kegelns zu vollziehen,hat sich niemand anderes dort aufzuhalten. Strafe: 0,20 €
§25) Betrug
Betrug jeglicher Form: 1 € für Betrüger
Auch jedweder Angriff auf den Vorstand und sein „Eigentum“, oder vom Vorstand auf das Proletariat, wird mit 1,00€ bestraft.
§25a) Rauchen
Das Rauchen auf der Kegelbahn ist grundsätzlich nicht gestattet. Der Kegler hat als Strafe 1,00€ zu zahlen.
§25b) Handy auf der Bahn
Siehe §25a)
§26) Aufschreiben an der Tafel
a) Zu spätes oder vergessenes Aufschreiben an der Tafel liegt vor, wenn der Nachfolger geworfen hat und die Kegelbahn das gefallene Holz anzeigt und der Säumige noch nicht seinen Wurf an die Tafel geschrieben hat.
b) Der Säumige erhält die schlechteste Wertung, die im Spiel möglich ist, indem der Wurf als Pumpe gezählt wird und an der ungünstigsten Stelle im Spieltableau eingetragen wird.
§27) Mit zwei Händen kegeln
a) Wer mit 2 Händen kegelt => 0,50 € Strafe
b) dürfen Invaliden und Anfänger beim ersten Kegeln
c) Bei Spielen, wo zwei Hände zum Kegeln vorgeschrieben sind, gilt diese Regel nicht.
§28) Display
Gefallenes Holz ist vom Display abzulesen.
Bei Differenzen ist die Angabe am Display maßgebend.
§29) Jahreskegler
a) Jahreskegler ist derjenige, der die meiste Anzahl gewonnener Kegelabende abzüglich aller Verliererabende aufweisen kann. Er bekommt den Jahrespokal verliehen und muss eine Runde Bier schmeißen.
b) Der Jahreskegler wird beim Kegeln im Mai gekürt.
c) Bei einer Pattsituation werden drei Würfe in die Vollen angesetzt. Das meiste Holz gewinnt.
d) Jeder Kegler, der am Ende eines Kegeljahres eine negative Spielbilanz aufweist, muss eine Runde Bier an den Club spendieren.
§30) Gewinner und Verlierer des Abends
a) Kegler des Abends ist derjenige, der die meiste Anzahl gewonnener Spiele des Abends abzüglich aller verlorenen Spiele des Abends aufweisen kann. Er erhält den Gewinnerkegel,
den er ständig bei sich tragen muss.
b) Verlierer des Abends ist derjenige, der die meiste Anzahl verlorener Spiele abzüglich der gewonnenen des Abends aufweisen kann. Er erhält den Verliererkegel,
den er ständig bei sich tragen muss.
c) Bei einer Pattsituation wird ein Stechen angesetzt. Das Stechen sieht zwei Würfe in die Vollen vor. Sieger des Stechens ist derjenige, der am meisten Holz erringt. Diese Stichwürfe gehen mit in die Wertung ein. Der Sieger des Stechens ist dann Kegler des Abends, bzw. nicht Verlierer des Abends bzw. nicht Pumpenkegler des Abends.
§31) Aufgabenverteilung
Kassenwart - Daniel Meißmer
Spielführer - Frederik Hellmann/Malte Willemsen
Schriftführer - Christoph Meißmer
Der Vorstand besteht aus Kassenwart, Spielführer
und Schriftführer.